Aktuelles
Ein immer wieder aktuelles Thema ist die „Eigenversorgung“:
Information für alle Mitglieder des Wasserversorgungsverbandes Halzenberg, die neben der Versorgung durch den Verband auch eine „Eigenversorgung“ betreiben
Neben der Versorgung mit Trinkwasser aus dem Netz des WVV Halzenberg ist eine „Eigenversorgung“ aus Brunnen, Zisternen, Gruben oder sonstigen Wasserquellen möglich und zulässig, wenn die dafür vorgesehenen Regeln der Technik sowie die Auflagen der Stadt eingehalten werden und bei Verwendung als Trinkwasser das Gesundheitsamt in Bergisch – Gladbach informiert wird. Die Interessen des WVV Halzenberg werden davon nicht berührt.
Die Verantwortung dafür liegt beim Eigentümer oder beim Betreiber solcher Anlagen.
Für den WVV Halzenberg gilt jedoch grundsätzlich folgendes: Wer solche Anlagen betreibt oder zukünftig installiert, muss diese so ausführen, dass an keiner Stelle der Installation eine Verbindung zum Netz des WVV besteht. Absperrventile oder Rückflussverhinderer reichen nicht aus, die Forderung lautet:
Strikte Trennung der Leitungen
Bitte verstehen Sie diese Forderung nicht als Schikane unsererseits. In der dafür relevanten DIN EN 1717 zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen heißt es dazu unter Punkt 4. 2 wörtlich:
Erfolgt ein Mischen von Trinkwasser aus der Öffentlichen Wasserversorgung und Trinkwasser aus einer anderen Versorgung, muss das öffentliche Trinkwassernetz durch einen uneingeschränkten freien Auslauf abgesichert werden. Die Verteilungssysteme von Nichttrinkwasser oder Wasser unbekannter Qualität sind zu trennen und müssen in der gesamten Installation gekennzeichnet sein. Als Wasserversorger sind wir im Interesse aller Mitglieder aber auch im Interesse der für den Verband handelnden Personen verpflichtet in allen Fällen von Zuwiderhandlung rigoros einzuschreiten und ggf. den Behörden Meldung zu machen. Die beschriebenen Maßnahmen dienen dazu, dass weder Keime noch sonstige die Wasserqualität beeinträchtigende Stoffe in das Trinkwasser gelangen und die Gesundheit der Menschen gefährden. Laut Gesetz haftet in jedem Fall der Betreiber solcher „Eigenversorgungsanlagen“ und macht sich ggf. strafbar wenn diese nicht ordnungsgemäß betrieben werden oder gar Schäden eintreten.
Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen sind wir gerne zu Gesprächen bereit. Bitte wenden Sie sich an die unterzeichnenden Personen.
Wasserversorgungsverband Halzenberg 22.01.2014
Daniel Angstmann Hans- Georg May
Tel. 02196-8866722 Tel. 02196-80249